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BSSB-Info vom 9. November 2021

  • Aktuell2021

Aktualisierte Informationen, vom 9. November, zum Umgang mit dem Coronavirus

Das bayerische Kabinett hat am 9. November beschlossen, dass am 11. November 2021 eine erleichternde Ausnahmeregelung für minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre (bisher nur bis 12 Jahre) in Kraft tritt:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können an sportlichen Eigenaktivitäten übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.
D.h., dass trotz der roten Phase der Krankenhausampel minderjährige Schülerinnen und Schüler ab dem 11. November zur aktiven Sportausübung Zutritt zum geschlossenen Raum unserer Schießanlagen erhalten, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Zugleich wird angekündigt, dass seitens der bayerischen Polizei systematische Kontrollen erfolgen, die sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.

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