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Corona im Gau

  • Aktuell2021

Corona-Regel im MSB und Gau

Änderungen für den RWK

Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ihr alle es heute mitbekommen habt:
für Minderjährige ab 12 Jahren ist (mit Schulbesuchs-Nachweis) bis zum Jahresende die Teilnahme am Vereinssport(Training bzw. Wettkämpfe) wieder möglich gemacht worden, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

Darüber hinaus werden im Mittelfränkischen Schützenbund zwei Regelungen des RWK-Regelwerkes für die Saison 2021/22 außer Kraft gesetzt, um den Vereinen die weitere Teilnahme an den Rundenwettkämpfen trotz „Roter Ampel“ zu erleichtern.

1) Die 30% Regel für Stammschützen wird für die Runde 2021/22 außer Kraft gesetzt.

2) Für die Runde 2021/22 wird die Regelung außer Kraft gesetzt, nach der Schützen aus niedrigeren Ligen maximal 2mal höherklassig aushelfen dürfen und sich mit dem dritten Aushelfen in der höheren Klasse festgeschossen haben.

Mit den besten Grüßen
Gerhard Köhler
3. BezSpL / RWK-Leiter MSB (LG/LP/SP)

Der Schützengau Pegnitzgrund stimmt den Hinweisen des MSB inhaltlich zu.
Das bedeutet, dass Schützen von der Jugendklasse aufwärts, bei Mannschaften in der offenen Klasse als Ersatzschützen eingesetzt werden können, ohne dass sie sich festgeschossen haben.

Mit Schützengruß
Holecek