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Aktuelle Informationen zu teiloffenen Ständen

  • Aktuell2021

Sehr geehrte Frau 1. Gauschützenmeisterin Kramer,

Ihre Anfrage in Sachen Infektionsschutz und Schießbetrieb aufgreifend, kann ich Ihnen folgenden Hinweis geben:

- Bereits im Gültigkeitsbereich der vergangenen Infektionsschutzmaßnahmen teilte uns das bayerische Innenministerium mit, dass teil- bzw. halboffene Hallen und überdachte Freiluftsportanlagen (d.h. auch unsere teilgedeckten/halboffenen Schießstände), die eine mit Freiluftsportanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleisten, Freiluftsportanlagen gleichgestellt sind. Eine anderweitige Auskunft liegt uns nicht vor.

- Wir gehen also auch vor dem Hintergrund der aktuellen Version der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung davon aus, dass die derzeit für Sportstätten gültigen 2G plus-Regeln nur in den geschlossenen Raumschießanlagen, nicht in den teilgedeckten bzw. halboffenen Anlagen gelten.

Sobald sich Neuerungen bzw. Aktualisierungen der Infektionsschutzvorgaben ergeben, werden wir hierüber über unsere BSSB-Homepage www.bssb.de – Artikel „Corona“ weiter berichten.

Ich verbleibe mit freundlichen Schützengrüßen, Michael Maier.

Bayerischer Sportschützenbund e. V. (BSSB)
Dr. Michael Maier / Assistent der Geschäftsführung
Olympia-Schießanlage Hochbrück
Ingolstädter Landstr. 110
85748 Garching
Tel. 0 89 / 31 69 49-27
E-Mail: michael.maier@bssb.bayern